Der BSD e.V. bringt eine neue Broschüre heraus
Die kleine, handliche, bunte Broschüre erinnert an ihre Vorgängerinnen „Gute Geschäfte – Rechtliches ABC der Prostitution“ von 2002 und 2005. Sie richtet sich in leichter Sprache an Sexarbeiter*innen, BordellbetreiberInnen und Kunden und will diese beim Umstellungsprozess unterstützen, damit sie weiterhin erfolgreich das Gewerbe ausführen können. In den einzelnen Kapiteln werden die jeweiligen Personengruppen über die Pflichten nach dem ProstSchG informiert und ihre Aufgaben wie in To-Do-Listen aufgeführt. Die Broschüre will klug machen und eine Handhabe sein gegen Behördenwillkür und -unwissen.
Das ProstSchG ist trotz unseres Protestes und vielfach geäußerter Bedenken seit dem 01. Juli 2017 in Kraft. Übergangsregelungen endeten am 31. 12. 2017. Während in dem Gesetz vielfältige Pflichten – aber keine Rechte - für Sexarbeiter*innen, BordellbetreiberInnen und Kunden festgeschrieben wurden, mangelt es bei den meisten Behörden an der Umsetzung: wo sollen Sexarbeiter*innen das Anmelde-Prozedere erfüllen, BordellbetreiberInnen sich durch den Dschungel der Vorschriften kämpfen?
Nicole/Sexarbeiterin: „In dem einem Bordell werden meine Anmeldepapiere verlangt, in einem anderen nicht. Welche Konsequenzen kann das für mich haben?“
Martin Müller/Bordellbetreiber: „In meiner Stadt ist die Behörde noch nicht eingerichtet. Wo und wann soll ich den Erlaubnisantrag stellen und welche Konsequenzen habe ich zu erwarten, wenn ich warte, bis dass die Behörde auf mich zukommt?“
Wir konnten die Broschüre in einer Auflage von 20.000 Stück mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgeben. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.
Die Broschüre kann auf der Website des BSD als PDF-Datei heruntergeladen werden.